Pressemitteilung des BkTD im Namen aller unterstützenden Verbände
Berufsverbot? Mit Inkrafttreten des neuen Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) zum 28. Januar 2022 werden die Behandlungsmöglichkeiten für TierheilpraktikerInnen stark eingeschränkt – haben diese sich auf die klassische Tierhomöopathie spezialisiert, wird ihnen die Berufsausübung faktisch unmöglich.
Am 3. November 2021 legte daher Prof. Dr. Heinrich Wolff, Lehrstuhlinhaber an der Fakultät fürRechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Bayreuth, im Namen mehrerer Mitglieder des BkTD Verfassungsbeschwerde gegen das TAMG wegen „Verletzung des Grundrechts der Berufsfreiheit“ ein.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich in erster Linie gegen den Paragrafen 50 Absatz 2 des TAMG, der sowohl TierhalterInnen als auch TiertherapeutInnen die Behandlung von Tieren nur noch mit explizit für Tiere zugelassenen Arzneien aus der Apotheke oder mit freiverkäuflichen Arzneimitteln aus dem Einzelhandel erlaubt. Insbesondere homöopathische Einzelmittel, die häufig aus Kostengründen nur für Menschen zugelassen sind, dürfen dann bei Tieren nicht mehr ohne tierärztliche Behandlungsanweisung angewendet werden
Bunderegierung ignoriert Einsprüche – Verbände unterstützen gemeinschaftlich
Nachdem Anhörungen, Stellungnahmen, Gutachten und eine von aktuell über 30.000 Unterzeichnenden unterstützte Petition eine Änderung des Gesetzes nicht erwirken konnten, wenden sich die BeschwerdeführerInnen nun an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Sie können sich dabei auf eine breite, auch finanzielle Unterstützung eines Konsortiums aus 9 Verbänden verlassen:
Berufsverband klassischer Tierhomöopathen Deutschland (BkTD) e.V., Deutsche Gesellschaft der Tierheilpraktiker & Tierphysiotherapeuten (DGT) e.V., Verband freier Tierheilpraktiker (VfT) e.V., Ältester Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands seit 1931 e.V., Verband der Tierheilpraktiker für klassische Homöopathie (VTkH) e.V., Internationaler Tierheilpraktikerverband e.V., Artgerechte TierGesundheit (ATG) e.V., Verband energetisch arbeitender Tiertherapeuten (VETT) e.V., TPVD Tierphysiotherapie Verband Deutschland e.V.
TierhalterInnen wissen noch gar nicht, was auf sie zukommt
Tritt das TAMG in Kraft, wird es für TierhalterInnen eng, die ihre Tiere homöopathisch behandeln lassen oder selbst gerne mit Globuli unterstützen.
TierärztInnen mit homöopathischer Ausbildung gibt es in Deutschland nur wenige, TierheilpraktikerInnen mit dem Schwerpunkt Homöopathie stehen vor dem Ende ihrer Existenz. Auch TierheilpraktikerInnen mit einem breiteren Behandlungsspektrum werden durch das Gesetz stark in ihrer Behandlungsfreiheit eingeschränkt. Und das alles zum Schutz der Tiere und ihrer Gesundheit, wie es das TAMG als eine seiner Intentionen in Paragraph 1 benennt? Wohl kaum!
Die Hoffnung bleibt
Mit der Verfassungsbeschwerde stehen die Tierhomöopathinnen stellvertretend für viele KollegInnen für ihr Grundrecht auf Berufsfreiheit ein und auch für das Recht der TierhalterInnen auf freie Therapiewahl. Eine breite Unterstützung durch die Öffentlichkeit kann dieses Anliegen maßgeblich unterstützen, z. B. durch ein Mitzeichnen der noch laufenden Petition unter openpetition.de/!tamg2022.
Berufsverbot für Tierheilpraktiker? Weitere Informationen
Informationen zum Tierarzneimittelgesetz und weiterführende Links unter: openpetition.de/!tamg2022
Gesetzestext: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xavstartbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl121s4530.pdf
Kontakt:
Berufsverband klassischer Tierhomöopathen Deutschlands e. V. • info@tamg2022.de
Pressemitteilung des BkTD im Namen aller unterstützenden Verbände