Droht ein Berufsverbot? Mit Inkrafttreten des neuen Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) zum 28. Januar 2022 werden die Behandlungsmöglichkeiten für TierheilpraktikerInnen stark eingeschränkt – haben diese sich auf die klassische Tierhomöopathie spezialisiert, wird ihnen die Berufsausübung faktisch unmöglich.
Am 3. November 2021 legte daher Prof. Dr. Heinrich Wolff, Lehrstuhlinhaber an der Fakultät fürRechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Bayreuth, im Namen mehrerer Mitglieder des BkTD Verfassungsbeschwerde gegen das TAMG wegen „Verletzung des Grundrechts der Berufsfreiheit“ ein.